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[01-01-30102012] Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
#51
Waschi kolegi,

ich schlage folgendes Vorgehen vor:

Das hohe Haus stimmt zunächst über den vorliegenden Gesetzentwurf ohne der Regelung über Abtreibungen ab. In einer zweiten Abstimmung stimmt das hohe Haus über den von der DPA-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf über die vorläufige Regelung über Schwangerschaftsabbrüche ab. Vorläufig, deshalb weil dieses hochsensible Thema offenbar noch weiteren Debattenzeitraum benötigt, welcher insbesondere durch die Einrichtung des Ethikrates gewährleistet werden soll.

Gibt es gegen dieses Vorgehen Einwände?

Gospodin Kronskij,

für die Besetzung des Ethikrates schlage ich folgende Konstellation vor.

- je ein Vertreter der katholischen und orthodoxen Kirche
- beide Richter des Föderationsgerichtshof
- ein Mediziner

Auf diese Weise kann die Problematik von allen Seiten beleuchtet werden. Desweiteren hat keine Seite automatisch eine Mehrheit in diesem Gremium.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Vanessa Werfel - 03.11.2012, 14:59
[Kein Betreff] - von Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 23.11.2012, 18:35

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