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[01-01-30102012] Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
#37
Gospodin Kamow,

es gibt weitere Gründe, nicht nur bei Lebensgefahr für die Mutter. Durch Vergewaltigung, wenn das Kind schwer missgebildet sein könnte und das Leben des Kinden somit eine Qual wäre, da es ohne fremde Hilfe (Maschinen) nicht überleben kann.
Sie prangern an, ich vergesse das Kind, tue ich nicht, daher ja meine Gegenvorschläge. Sie aber lassen das Wohl der Frau vollkommen außer Acht.
So kann wohl auch nur ein Mann argumentieren.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Vanessa Werfel - 03.11.2012, 14:59
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 21.11.2012, 19:00

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