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[01-01-30102012] Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
#36
Wasche kolega, Gospodin Kronskij,

sie vergessen, dass dem ungeborenen Leben ebenso Rechte hat, denn es ist ein werdender Mensch. Als solcher hat er mit Würde und Respekt behandelt zu werden. Aber sie stellen sich einseitig auf die Seite der Frau!
Eine Abtreibung, weil eine Frau arm ist, ist kein Argument, denn dafür gibt es staatliche Unterstützungsleistungen.
Eine Abtreibung, weil eine Schwangere sich noch zu jung fühlt ist auch kein Argument, denn sie ihr Kind auch zur Adoption freigeben. All dies ist besser, als die Tötung eines ungeborenen Menschen!
Einzig, wenn eine Frau durch die Schwangerschaft in Lebensgefahr geriete, ist eine Abtreibung gerechtfertigt, denn dann stehen sich zwei gleichwertige Rechtsgüter gegenüber: Leben gegen Leben!
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Vanessa Werfel - 03.11.2012, 14:59
[Kein Betreff] - von Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 21.11.2012, 18:50

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