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[01-01-30102012] Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
#31
Gospodin Kronskij,

ein entschiedenes Eingreifen gegen pornographische Darstellungen ist notwendig und geboten, nicht nur um Kinder und Jugendliche eine ungestörte Entwicklung zu ermöglichen. Sondern auch um der Menschenwürde willen. Die öffentliche und explizite Darstellung von Sexualität erniedrigt die Darsteller zu bloßen Objekten einer sie begaffenden Menge und verletzt sie damit in ihrer Menschenwürde.
An dieser Stelle ist es notwendig Menschen auch vor sich selbst zu schützen. Man kann auf einige seiner Rechte verzichten, aber niemals auf die fundamentalsten Rechte, welche die Menschenwürde ist. Sonst würde alles zur Disposition stehen.

Und genauso wenig zur Disposition wie die Menschenwürde steht das Recht auf Leben. Es ist egal ob ein Mensch geboren ist oder noch nicht. Denn in beiden Fällen ist er kein rechtloses Wesen, wie sie versuchen uns weiszumachen. Er ist keine Sache, die man je nach Bedarf wegwerfen kann! Die Rechte der Frau finden dort ihre Grenzen, wo die Rechte anderer in diesem Fall des ungeborenen Leben anfangen! Wir dürfen vor einer Kultur des millionenfachen Mords nicht die Augen verschließen!
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Vanessa Werfel - 03.11.2012, 14:59
[Kein Betreff] - von Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 17.11.2012, 18:20

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