12.11.2012, 21:50
Deputati Tolstoi,
ihr Antrag ist unzulässig, da er Verfassungsfragen zum Inhalt hat, welche nicht im Rahmen eines Antrages auf Änderung der Geschäftsordnung behandelt werden können.
ihr Antrag ist unzulässig, da er Verfassungsfragen zum Inhalt hat, welche nicht im Rahmen eines Antrages auf Änderung der Geschäftsordnung behandelt werden können.