23.07.2007, 14:57
Das heisst, wenn ein Gesetz vom Zaren abgelehnt wird, wird nochmal diskutiert, dann nochmal abgestimmt, aber bei der zweiten Abstimmung kann der ZAr seine Unterschrift nicht mehr Verweigern?
Ich meinte es muss in der Verfassung stehen was mit einem Veto gemeint ist
Also pro wieviel
Ich meinte es muss in der Verfassung stehen was mit einem Veto gemeint ist
Also pro wieviel