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[01-01-30102012] Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
#7
Wasche Kolega,

das Resozialisierungsgesetz regelt klar, welche gesellschaftlichen Gruppen staatliche Hilfe benötigen. Eine Sanktionierung ist im Rahmen der bisherigen gesetzlichen Lage natürlich schon möglich. Der Verstoß gegen staatliche Maßnahmen kann zur Streichung dieser führen. Beim Aufbegehren gegen staatliche Handlungen können juristische Maßnahmen ergriffen werden.
Zumal die Fälle, wie sie sie mit dieser Gesetzesänderung anstreben, mir doch etwas unerklärlich sind.
Es ist ja nicht so, dass Andro der Hort der Sünderei und Laster wäre. Vielmehr sollten wir den Menschen Vorbild sein oder welche liefern, sodas sie ein moralisch gutes Leben führen können. Ob nun am Beispiel der Kirche als geistliche Instanz, oder am Staat als weltliche Instanz oder im privaten Bereich durch moralisch wertvolle Idole.
Wir haben bisher keinen Schaden durch das bisherige Strafgesetzbuch genommen.
Wichtiger wäre vllt. für die KP Fraktion, bevor sie so ein Gesetz einbringt, dass sie in einer Fragestunde die Regierung bittet, sie über den aktuellen Stand der Kiminalität zu befragen.

Der Festlegung von Strafmaßen für bisher festgestellte illegale Handlungen, wie z.B. 36b (3) stimme ich zu.


Ich möchte hier vllt. vorschlagen, dass man das Jugendschutzgesetz überarbeiten könnte. Da es u.a. auch Alkohol- und Drogenmissbrauch regelt.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Vanessa Werfel - 03.11.2012, 14:59
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 04.11.2012, 22:42

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