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[01-01-30102012] Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
#5
Gospodin Tukatscheewski,

ich erinnere an die Anredeformel. Spasiba.


Wasche Kolega,


dieser Entwurf sieht eine drastische Verschärfung des Strafrechts vor, teilweise in Bereichen die bereits geregelt sind.
So ist die Spionage bereits im Antispionagegesetz geregelt. Prositution und Landstreicherei im Resozialisierungsgesetz.
Ich erinnere hier an die erfolgreiche Vorgehensweise der Behörden in Koskow und Umgebung gegen diese Problematik zur Minderung des sozialen Leids von Randgruppen und sozial Benachteiligten, besonders rund um das Arbeiterviertel und die Uliza Gora (Bergstraße).

1. Ich lehne d.h. eine Verdoppelung des Spionageparagraphen ab, das wäre auch überbürokratisch.
2. Widerstand gegen die Statsgewalt kann man zustimmen
3. 22a fällt eigentlich unter Landfriedensbruch, sollte man d.h. zusammenfügen. Ich bitte hier noch um die Definition von "Hooligans" und die Erfassung dieser Gruppe.
4. 26§ lehne ich ab, dies läuft bereits unter Verunglimpfung und wäre so für mich ein Einschnitt in die Meinungsfreiheit
5. §30a lehne ich ebenso ab. Nichtmal die Kirche hat hierzu eine Position. Und ich lasse mir vom Papst nichts vorschreiben!!

Applaus aus der DPA FRaktion

6. 36a, mit Tieren ja, aber der Mensch wird gestrichen.
7. 36b wird bereits durch das Jugendschutzgesetz geregelt. Die Verbreitung von Pornographie an unter 18 jährigen ist verboten.
8. 36c siehe oben bzw. Resozialisierungsgesetz
9. 36d Zustimmung
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Vanessa Werfel - 03.11.2012, 14:59
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 04.11.2012, 22:10

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