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Konstituierung VIII. Duma
#17
Antrag zur Geschäftsordnung der Duma
Die Duma der Föderalen Republik Andro möge folgendes beschließen:

§ 5, Abs. 5 der Geschäftsordnung der Duma wird folgendermaßen ergänzt:

Aussprachen dauern zunächst höchstens 196 Stunden. Jede Fraktion der Duma ist einmalig berechtigt eine Verlängerung der Aussprache um höchstens 120 Stunden zu erwirken.

Gospodin President, wasche kolega,

diese Änderung der Geschäftsordnung soll zu einem effizienteren und schnelleren Geschäftsgang in diesem Haus beitragen. Hiebei wird die maximale Höchstdauer der Verhandlung geregelt um ein Filibuster und damit eine Blockade der Duma zu verhindern. Dabei werden ebenso das Interesse an einer ausführlichen Beratung geschützt, da die maximale Verhandlungsdauer mit 22 Tagen immer noch sehr großzügig ist und eine intensive Beratung sicherstellt.
Gegen den Antrag der DPA bestehen im übrigen unsererseits keine Einwände.

Spasibo!
  


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[Kein Betreff] - von Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 08.10.2012, 20:57

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