30.03.2012, 16:47
§ 12 Besoldung
(1) Der Verteidigungsminister legt im Einvernehmen mit dem Ministerrat
die Besoldung der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere der föderalen
Streitkräfte im Wege der Uka fest.
(2) Die Solde sind jährlich der mittleren jährlichen Geldentwertung anzupassen.
(1) Der Verteidigungsminister legt im Einvernehmen mit dem Ministerrat
die Besoldung der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere der föderalen
Streitkräfte im Wege der Uka fest.
(2) Die Solde sind jährlich der mittleren jährlichen Geldentwertung anzupassen.
Wasche Kolega,
der Antragsteller hat das Wort.