29.03.2012, 21:43
Die Regierung beantragt eine Aussprache über die Änderung des § 12 des Militärgesetzbuches in folgender Fassung.
§ 12 Besoldung
(1) Der Verteidigungsminister legt im Einvernehmen mit dem Ministerrat die Besoldung der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere der föderalen Streitkräfte im Wege der Uka fest.
(2) Die Solde sind jährlich der mittleren jährlichen Geldentwertung anzupassen.
(1) Der Verteidigungsminister legt im Einvernehmen mit dem Ministerrat die Besoldung der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere der föderalen Streitkräfte im Wege der Uka fest.
(2) Die Solde sind jährlich der mittleren jährlichen Geldentwertung anzupassen.