24.10.2007, 00:25
Aber Majestät, ich habe die Zwei Kammern immer so interpretiert das die zweite Kammer Gesetze (vor) erörtert und die Erste Kammer dann Gesetze kompeltt beschielßt. Die Erste Kammer ist die Vorletzte Instanz vor Euch als Zar. Die Zweite Kammer kann nicht in der Lage sein der Ersten Kammer zu diktiren. Dahingehend ist die Trennung gemeint für die ich mehr als geneigt bin. Der Adel hat das Recht Gesetze die durch die Zweige Kammer gelangten zu blockieren.