23.10.2007, 15:08
Hohes Gericht,
Herr Dymko Semenov wird gemäß des Strafprozessordnung folgender Vergehen angeklagt:
- § 33 Körperverletzung
- § 27 Beleidigung
- § 17 Verunglimpfungen von Verfassungsorgangen
Am 20. Oktober kam es im Einwohnermeldeamt des Zarenreiches einen Konflikt zwischen Herrn Dymko Semenov und meiner Person.
Im Laufe dieses Konfliktes beleidigte der Angeklagte meine Person mehrfach, unter anderem als Bauer und Esel. Auch wetterte er in diesem Zusammenhang gegen die Demokratie und die freiheitliche Grundordnung unseres Landes. Hierrin sieht die Staatsanwaltschaft nicht nur eine persönliche Beleidigung, sondern auch eine Verunglimpfung von Verfassungsorganen, da der Reichsstaatsanwalt als Teil des Reichsgerichts Teil eines Verfassungsorganes ist.
Wenig später griff der Angeklagte zu seinem Degen und versuchte damit meine Person zu verletzen. Der erste Schlag ging dabei ins leere, der zweite Schlag verursachte eine Wunde an meinem Oberarm.
Der Degen wurde als Beweismittel bereits vorgelegt.
Vielen Dank.
Herr Dymko Semenov wird gemäß des Strafprozessordnung folgender Vergehen angeklagt:
- § 33 Körperverletzung
- § 27 Beleidigung
- § 17 Verunglimpfungen von Verfassungsorgangen
Am 20. Oktober kam es im Einwohnermeldeamt des Zarenreiches einen Konflikt zwischen Herrn Dymko Semenov und meiner Person.
Im Laufe dieses Konfliktes beleidigte der Angeklagte meine Person mehrfach, unter anderem als Bauer und Esel. Auch wetterte er in diesem Zusammenhang gegen die Demokratie und die freiheitliche Grundordnung unseres Landes. Hierrin sieht die Staatsanwaltschaft nicht nur eine persönliche Beleidigung, sondern auch eine Verunglimpfung von Verfassungsorganen, da der Reichsstaatsanwalt als Teil des Reichsgerichts Teil eines Verfassungsorganes ist.
Wenig später griff der Angeklagte zu seinem Degen und versuchte damit meine Person zu verletzen. Der erste Schlag ging dabei ins leere, der zweite Schlag verursachte eine Wunde an meinem Oberarm.
Der Degen wurde als Beweismittel bereits vorgelegt.
Vielen Dank.