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[02-02-21022012] Richter
#5
Wasche Kolega,

ich glaube aber, wir sollten dies einmal ändern.

GerO

(2) Der Senat wird auf 12 Monate gewählt und besteht aus drei
hauptamtlichen Richtern. Davon wird einer durch die Regierung gewählt,
einer durch die Duma, und der dritte in einer Volksabstimmung. Finden
sich nicht ausreichend Kandidaten für die zu besetzenden Richterstellen,
bleiben die unbesetzten Stellen vakant.

(3) Scheidet ein Richter innerhalb seiner 12monatigen Amtszeit vorzeitig
aus, findet eine Nachwahl statt für die verbleibende Amtszeit.

Richter sollten unbefristet im Amt sein und nicht ständig gewählt werden.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 21.02.2012, 23:00
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 22.02.2012, 11:05
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 22.02.2012, 14:20
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 22.02.2012, 14:59

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