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[02-02-24012012] Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
#4
Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes

§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Aufgabe, das Zollgesetz wie folgt zu ändern:

§1. Allgemeine Bestimmungen
[...]
(8) Sollten bilaterale, oder multilaterale Verträge, oder Abkommen Bestimmungen enthalten, welche von diesem Gesetz abweichen, so gehen ebendiese für den konkreten Fall den Bestimmungen dieses Gesetzes vor.

§2. Schlussbestimmung
Die Gesetzesänderung tritt mit Verkündung in Kraft.

Gospodin President, wasche kolega,

ich schlage diese Alternativformulierung vor, da sie ihrem Wortlaut gemäß genereller gefasst ist und so die Gewähr bietet alle denkbaren Fälle abzudecken in dieser Hinsicht. Denn was wäre, wenn nicht die Aufhebung von Zöllen, sondern nur eine Minderung bilateral, oder multilateral vereinbart wäre? Dieser Fall wird von dem Entwurf der Regierung nicht erfasst.

Spasibo
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Iwan Georgowitsch Malechski - 09.02.2012, 18:31
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 17.02.2012, 09:51

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