08.02.2012, 13:32
Die Nordmark geht von der Annahme aus, dass am Nordpol bereits Ureinwohner leben. Die Grundlage der Polkonvention ist, dass die Pole vollkommen unbesiedelt ist.
Dieser Konflikt ist leider SimOn nicht auflösbar, da sich beide Annahmen gegenseitig ausschließen.
Das normale Verfahren wäre gewesen: Die Nordmark informiert vor der Eintragung alle betroffenen Nationen, insbesondere die Anrainer und man stellt eine einvernehmliche Lösung her. Danach hätte dann die Eintragung ohne Probleme erfolgen können. Dies wurde, aber von der Nordmark unterlassen (ich will keine Beweggründe unterstellen). Folglich haben wir jetzt den gordischen Knoten.
Der Fall Dreibürgen ist nochmal anders gelagert. Ursprünglich lagen die fraglichen Inseln knapp unterhalb des 80° Breitengrades und wären somit von der Polkonvention nicht betroffen. Dreibürgen hat diese jedoch für das Eintragungsverfahren, in Kenntnis der Umstände, über den 80° Grad nach Norden verrückt.
Nach meinen Eindruck sucht DB hier ausdrücklich einen Konflikt.
Dieser Konflikt ist leider SimOn nicht auflösbar, da sich beide Annahmen gegenseitig ausschließen.
Das normale Verfahren wäre gewesen: Die Nordmark informiert vor der Eintragung alle betroffenen Nationen, insbesondere die Anrainer und man stellt eine einvernehmliche Lösung her. Danach hätte dann die Eintragung ohne Probleme erfolgen können. Dies wurde, aber von der Nordmark unterlassen (ich will keine Beweggründe unterstellen). Folglich haben wir jetzt den gordischen Knoten.
Der Fall Dreibürgen ist nochmal anders gelagert. Ursprünglich lagen die fraglichen Inseln knapp unterhalb des 80° Breitengrades und wären somit von der Polkonvention nicht betroffen. Dreibürgen hat diese jedoch für das Eintragungsverfahren, in Kenntnis der Umstände, über den 80° Grad nach Norden verrückt.
Nach meinen Eindruck sucht DB hier ausdrücklich einen Konflikt.