05.02.2012, 17:35
[img]../stuff/upload/file/aussenministerin2011tatjanaandro123.jpg[/img]
tritt vor die Presse
Uwoschaemije dami i gospoda,
ich möchte Ihnen heute, zusammen mit meinem Amtskollegen aus Chinopien, Exzellenz Qiang Hao, den chinopisch-androischen Freunschafts- und Beistandsvertrag vorstellen.
Auch möchten wir diese Pressekonferenz für eine gemeinsame Erklärung nutzen um die weiteren Ziele beider Nationen hier zu erörtern.
Dieser Vertrag ist die Untermauerung der nun schon seit mehreren Jahren anhaltenden tiefen Verbundenheit und Freundschaft zwischen beiden Ländern und beiden Völkern.
Frieden und Harmonie besehlen unsere Zusammenarbeit, was sich auch im Verbund mit der ARS zeigt.
Nirgendwo auf der Welt streben die Völker so sehr nach Ruhe und Wohlstand wie in Renzia.
Besonders das ruhmreiche und ehrwürdige Kaiserreich Chinopien mit seiner ehrwürdigen Majestät dem Kaiser, ist Vorbild für alle, wie man mit innerer Gelassenheit und Zuversicht, viele Dinge diplomatisch und besonnnen lösen kann.
Aber auch darüber hinaus ergänzen sich unsere Völker in vielerlei Hinsicht.
Kulturell, wirtschaftlich, persönlich, familiär.
In Andro leben Chinopen, wie Ostaren und deren Nachfahren die Almachen. In Chinopien, ein Vielvölkerstaat wie Andro, leben ebenfalls Ostaren und Almachen und Korgowskawen. Die Menschen profitieren nicht nur vom Grenzhandel, sondern auch von den erweiterten Reise- und Handelsmöglichkeiten.
Der Tourismus ist ein wachsender Faktor und wir von Chinopien wie Androskis genutzt, jeweils den nördlichen oder südlichen Partner zu bereisen.
Natürlich arbeiten beide Nationen aber auch am Erhalt des Friedens. Leider wird die Harmonie die Renzia umgibt von Zeit zu Zeit gestört und erschütert. Doch davon werden sich Chinopien und Andro nicht abbringen lassen, sondern noch enger zusammenrücken und noch stärker zusammen arbeiten und voneinander lernen.
Spasiba.
tritt vor die Presse
Uwoschaemije dami i gospoda,
ich möchte Ihnen heute, zusammen mit meinem Amtskollegen aus Chinopien, Exzellenz Qiang Hao, den chinopisch-androischen Freunschafts- und Beistandsvertrag vorstellen.
Auch möchten wir diese Pressekonferenz für eine gemeinsame Erklärung nutzen um die weiteren Ziele beider Nationen hier zu erörtern.
Freundschafts- und Beistandsabkommen zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Kaiserreich Chinopien
Präambel
Die jahrelangen engen Beziehungen der beiden großen renzianischen
Staaten Chinopien und Andro sind das Ergebnis dieses Vertragswerkes.
Beide Nationen verstehen sich als Partner in vielerlei Hinsicht und
Belange. Die überaus gute und konstruktive Zusammenarbeit soll nun in
einer schriftlichen Form bekräftigt und untermauert werden.
Zwischen den Vertragspartner soll eine ewige Freundschaft und
Partnerschaft herrschen die dem Wohle beider Völker, Nationen, dem
Kontinent Renzias und der Welt dienen soll. Die Förderung der
Beziehungen und der Diplomatie auf allen Ebene wird weiterhin
angestrebt.
§1 Renzia
Beide Vertragspartner tragen für die Sicherheit und Stabilität in Renzia
gemeinsam Sorge. Die friedliche Konfliktlösung hat immer Vorrang vor
der gewaltsamen Austragung von Konflikten. Die hohen vertragschließenden
Mächte streben die Erhaltung der Harmonie Renzias an. Daher gilt eine
Politik die sich am Wohle Renzias orientiert ("Pro Renzia") und fremde
Einflüsse oder koloniale Bestrebungen entgegen wirken soll. Der
Kontinent soll als friedliches Vorbild für alle dienen. Hierzu gelten
folgende grundlegenden Werte:
1. Soziale Harmonie und Konsens,
2. Sozioökonomisches Wohlergehen,
3. Wohlfahrt und kollektives Wohlergehen,
4. Loyalität und Respekt,
5. Stabile Zentralregierung.
§2 Status und innere Angelegenheiten
(1) Beide Vertragspartner bekräftigen das Gebot der Nichteinmischung in
die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen. Ausgenommen hiervon
bleibt konstruktive Kritik.
(2) Beide Nationen Stufen ihre Beziehungen als mindestens freundschaftlich ein.
§3 Konsultationen
(1) Beide Vertragspartner vereinbaren periodisch stattfindende
Konsultationen. Diese sollen zum gegenseitigen Austausch sowie der
Erörterung der außen- und sicherheitspolitischen Situation dienen.
(2) Diese Konsultationen finden halbjährlich auf der Ebene der
Regierungschefs sowie vierteljährlich auf der Ebene der Außenminister
beider Länder statt. Sie können durch Vereinbarung und Bedarf des
Öfteren abgehalten werden.
§4 Außenpolitische Kooperation
Beide Vertragspartner streben eine möglichst enge Abstimmung ihrer Außen- und Sicherheitspolitik an.
§5 Beistand
(1) Beide Vertragspartner kommen darin überein, dass ein unprovozierter
feindlicher Angriff auf einen von ihnen als Angriff auf beide
Vertragspartner angesehen wird.
(2) Zur Wahrung der Sicherheit und Stabilität beider Nationen und
Renzias und im Gedanken einer friedliebenden Welt verpflichten sich
beide Vertragspartner in diesem Fall dem angegriffenen Vertragspartner
mit jeder möglichen Hilfe zivil und militärischer Art beizustehen.
§6 Militärische Kooperationen
(1) In Friedenszeiten streben beide Vertragspartner eine bessere
Zusammenarbeit auf den Feldern der Sicherheits- und Verteidigungspolitik
an.
(2) Zu diesem Zwecke stimmen sie darin überein, gemeinsame militärische
Manöver abzuhalten sowie in weiteren Feldern der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik zusammenzuarbeiten.
§7 Sicherheit
Beide Vertragspartner werden ihre Verteidigungsmittel fortwährend
verbessern und stets auf einen Stand halten, welcher eine erfolgreiche
Verteidigung ihrer Territorien gewährleistet. Hierfür wird eine enge
Zusammenarbeit angestrebt.
§8 Wirtschaft und Handel
(1) Beide Vertragspartner stimmen einer besseren Kooperation in
wirtschaftlichen Fragen zu. Zu diesem Zwecke streben sie einen Abbau von
Handelshemmnisse zwischen ihren beiden Staaten an. Hierzu wird ein
separater Handelsvertrag angestrebt.
(2) Beide Vertragspartner streben eine enge Kooperation in der Weltraumforschung an.
(3) Bürgern beider Staaten wird der freie Grenzverkehr gewährt, zur
Einreise in das Gebiet des jeweils anderen Vertragspartners ist kein
Visum erforderlich.
§9 Justiz
(1) Beide Vertragspartner streben eine enge Zusammenarbeit in
justiziellen und polizeilichen Fragen insbesondere in der Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität an.
(2) Im Gebiet eines der Vetragspartner justiziell gesuchte und auf dem
Gebiet des anderen Vertragspartners festgesetzte Personen werden auf
Antrag an den die Person suchenden Vertragspartner ausgeliefert. Eigene
Staatsbürger müssen nicht ausgeliefert werden.
(3) Die Vertragspartner kommen überein, Haftbefehle des jeweiligen
Vertragspartners anzuerkennen und zu vollstrecken, sofern sich eine
gesuchte Person auf dem Gebiet des Vertragspartners auffällt oder in
dieses ein- bzw. aus diesem ausreist.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Diesem Vertrag können weitere Staaten beitreten, sofern sie diesen
Vertrag ratifizieren. Die Bestimmungen dieses Vertrages haben dann auch
für den beitretenden Staat Gültigkeit
(2) Dieser Vertrag tritt mit der Ratifizierung durch das Kaiserreich
Chinopien und der Föderalen Republik Andro und dem Austausch der
Ratifikationsurkunden in Kraft.
(3) Dieser Vertrag unbegrenzte Laufzeit.
(4) Ein Vertragspartner kann diesen Vertrag einseitig mit einer
Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Die Kündigungsfrist soll dazu
dienen entwaige bilaterale Probleme zu bereinigen.
Präambel
Die jahrelangen engen Beziehungen der beiden großen renzianischen
Staaten Chinopien und Andro sind das Ergebnis dieses Vertragswerkes.
Beide Nationen verstehen sich als Partner in vielerlei Hinsicht und
Belange. Die überaus gute und konstruktive Zusammenarbeit soll nun in
einer schriftlichen Form bekräftigt und untermauert werden.
Zwischen den Vertragspartner soll eine ewige Freundschaft und
Partnerschaft herrschen die dem Wohle beider Völker, Nationen, dem
Kontinent Renzias und der Welt dienen soll. Die Förderung der
Beziehungen und der Diplomatie auf allen Ebene wird weiterhin
angestrebt.
§1 Renzia
Beide Vertragspartner tragen für die Sicherheit und Stabilität in Renzia
gemeinsam Sorge. Die friedliche Konfliktlösung hat immer Vorrang vor
der gewaltsamen Austragung von Konflikten. Die hohen vertragschließenden
Mächte streben die Erhaltung der Harmonie Renzias an. Daher gilt eine
Politik die sich am Wohle Renzias orientiert ("Pro Renzia") und fremde
Einflüsse oder koloniale Bestrebungen entgegen wirken soll. Der
Kontinent soll als friedliches Vorbild für alle dienen. Hierzu gelten
folgende grundlegenden Werte:
1. Soziale Harmonie und Konsens,
2. Sozioökonomisches Wohlergehen,
3. Wohlfahrt und kollektives Wohlergehen,
4. Loyalität und Respekt,
5. Stabile Zentralregierung.
§2 Status und innere Angelegenheiten
(1) Beide Vertragspartner bekräftigen das Gebot der Nichteinmischung in
die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen. Ausgenommen hiervon
bleibt konstruktive Kritik.
(2) Beide Nationen Stufen ihre Beziehungen als mindestens freundschaftlich ein.
§3 Konsultationen
(1) Beide Vertragspartner vereinbaren periodisch stattfindende
Konsultationen. Diese sollen zum gegenseitigen Austausch sowie der
Erörterung der außen- und sicherheitspolitischen Situation dienen.
(2) Diese Konsultationen finden halbjährlich auf der Ebene der
Regierungschefs sowie vierteljährlich auf der Ebene der Außenminister
beider Länder statt. Sie können durch Vereinbarung und Bedarf des
Öfteren abgehalten werden.
§4 Außenpolitische Kooperation
Beide Vertragspartner streben eine möglichst enge Abstimmung ihrer Außen- und Sicherheitspolitik an.
§5 Beistand
(1) Beide Vertragspartner kommen darin überein, dass ein unprovozierter
feindlicher Angriff auf einen von ihnen als Angriff auf beide
Vertragspartner angesehen wird.
(2) Zur Wahrung der Sicherheit und Stabilität beider Nationen und
Renzias und im Gedanken einer friedliebenden Welt verpflichten sich
beide Vertragspartner in diesem Fall dem angegriffenen Vertragspartner
mit jeder möglichen Hilfe zivil und militärischer Art beizustehen.
§6 Militärische Kooperationen
(1) In Friedenszeiten streben beide Vertragspartner eine bessere
Zusammenarbeit auf den Feldern der Sicherheits- und Verteidigungspolitik
an.
(2) Zu diesem Zwecke stimmen sie darin überein, gemeinsame militärische
Manöver abzuhalten sowie in weiteren Feldern der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik zusammenzuarbeiten.
§7 Sicherheit
Beide Vertragspartner werden ihre Verteidigungsmittel fortwährend
verbessern und stets auf einen Stand halten, welcher eine erfolgreiche
Verteidigung ihrer Territorien gewährleistet. Hierfür wird eine enge
Zusammenarbeit angestrebt.
§8 Wirtschaft und Handel
(1) Beide Vertragspartner stimmen einer besseren Kooperation in
wirtschaftlichen Fragen zu. Zu diesem Zwecke streben sie einen Abbau von
Handelshemmnisse zwischen ihren beiden Staaten an. Hierzu wird ein
separater Handelsvertrag angestrebt.
(2) Beide Vertragspartner streben eine enge Kooperation in der Weltraumforschung an.
(3) Bürgern beider Staaten wird der freie Grenzverkehr gewährt, zur
Einreise in das Gebiet des jeweils anderen Vertragspartners ist kein
Visum erforderlich.
§9 Justiz
(1) Beide Vertragspartner streben eine enge Zusammenarbeit in
justiziellen und polizeilichen Fragen insbesondere in der Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität an.
(2) Im Gebiet eines der Vetragspartner justiziell gesuchte und auf dem
Gebiet des anderen Vertragspartners festgesetzte Personen werden auf
Antrag an den die Person suchenden Vertragspartner ausgeliefert. Eigene
Staatsbürger müssen nicht ausgeliefert werden.
(3) Die Vertragspartner kommen überein, Haftbefehle des jeweiligen
Vertragspartners anzuerkennen und zu vollstrecken, sofern sich eine
gesuchte Person auf dem Gebiet des Vertragspartners auffällt oder in
dieses ein- bzw. aus diesem ausreist.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Diesem Vertrag können weitere Staaten beitreten, sofern sie diesen
Vertrag ratifizieren. Die Bestimmungen dieses Vertrages haben dann auch
für den beitretenden Staat Gültigkeit
(2) Dieser Vertrag tritt mit der Ratifizierung durch das Kaiserreich
Chinopien und der Föderalen Republik Andro und dem Austausch der
Ratifikationsurkunden in Kraft.
(3) Dieser Vertrag unbegrenzte Laufzeit.
(4) Ein Vertragspartner kann diesen Vertrag einseitig mit einer
Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Die Kündigungsfrist soll dazu
dienen entwaige bilaterale Probleme zu bereinigen.
Dieser Vertrag ist die Untermauerung der nun schon seit mehreren Jahren anhaltenden tiefen Verbundenheit und Freundschaft zwischen beiden Ländern und beiden Völkern.
Frieden und Harmonie besehlen unsere Zusammenarbeit, was sich auch im Verbund mit der ARS zeigt.
Nirgendwo auf der Welt streben die Völker so sehr nach Ruhe und Wohlstand wie in Renzia.
Besonders das ruhmreiche und ehrwürdige Kaiserreich Chinopien mit seiner ehrwürdigen Majestät dem Kaiser, ist Vorbild für alle, wie man mit innerer Gelassenheit und Zuversicht, viele Dinge diplomatisch und besonnnen lösen kann.
Aber auch darüber hinaus ergänzen sich unsere Völker in vielerlei Hinsicht.
Kulturell, wirtschaftlich, persönlich, familiär.
In Andro leben Chinopen, wie Ostaren und deren Nachfahren die Almachen. In Chinopien, ein Vielvölkerstaat wie Andro, leben ebenfalls Ostaren und Almachen und Korgowskawen. Die Menschen profitieren nicht nur vom Grenzhandel, sondern auch von den erweiterten Reise- und Handelsmöglichkeiten.
Der Tourismus ist ein wachsender Faktor und wir von Chinopien wie Androskis genutzt, jeweils den nördlichen oder südlichen Partner zu bereisen.
Natürlich arbeiten beide Nationen aber auch am Erhalt des Friedens. Leider wird die Harmonie die Renzia umgibt von Zeit zu Zeit gestört und erschütert. Doch davon werden sich Chinopien und Andro nicht abbringen lassen, sondern noch enger zusammenrücken und noch stärker zusammen arbeiten und voneinander lernen.
Spasiba.