01.02.2012, 23:29
Wasche Kolega,
ich widerspreche nur §2 ( 7). Wieso sollte ein Amt nicht Daten zur Gesundheit erheben? Z.B. ob jemand behindert ist und somit Unterstützung benötigt oder gefördert werden sollte.
Oder ob wir es mit einer religiösen Minderheit zu tun haben, oder einer radikalen Person, der man kein Staatsamt antragen darf?
Die ethnische Herkunft wird bereits festgehalten (Profil) und das muss auch erhalten bleiben.
Wir sind alles Androskis, aber sie sind Mostowskajer, sie Krolocker, sie Ribirer und ich Wiltuwijer.
So stehts im Pass, so soll es auch bleiben.
ich widerspreche nur §2 ( 7). Wieso sollte ein Amt nicht Daten zur Gesundheit erheben? Z.B. ob jemand behindert ist und somit Unterstützung benötigt oder gefördert werden sollte.
Oder ob wir es mit einer religiösen Minderheit zu tun haben, oder einer radikalen Person, der man kein Staatsamt antragen darf?
Die ethnische Herkunft wird bereits festgehalten (Profil) und das muss auch erhalten bleiben.
Wir sind alles Androskis, aber sie sind Mostowskajer, sie Krolocker, sie Ribirer und ich Wiltuwijer.
So stehts im Pass, so soll es auch bleiben.