24.01.2012, 15:11
Ich bitte um Aussprache zu folgenden Themen:
und
Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Aufgabe, das Zollgesetz wie folgt zu ändern:
§1. Allgemeine Bestimmungen
[...]
(8)Außenpolitische, bilaterale oder multilaterale Verträge und Abkommen, die zur Aufhebung von Einfuhrzöllen, Ausfuhrzöllen, Kontigentierung oder Quotierung von Waren, Kapital oder sonstigen Wertschöpfungen verpflichten, ist nachzukommen.
§2. Schlussbestimmung
Die Gesetzesänderung tritt mit Verkündung in Kraft.
§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Aufgabe, das Zollgesetz wie folgt zu ändern:
§1. Allgemeine Bestimmungen
[...]
(8)Außenpolitische, bilaterale oder multilaterale Verträge und Abkommen, die zur Aufhebung von Einfuhrzöllen, Ausfuhrzöllen, Kontigentierung oder Quotierung von Waren, Kapital oder sonstigen Wertschöpfungen verpflichten, ist nachzukommen.
§2. Schlussbestimmung
Die Gesetzesänderung tritt mit Verkündung in Kraft.
und
Gesetz zur Änderung des Bankgesetzes
§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Aufgabe, das Bankgesetz wie folgt zu ändern:
§ 2 Zweck, Aufgabenerfüllung
(1) Die Staatsbank Andro ist als Zentralbank der Föderalen Republik Andro integraler Bestandteil des micronationalen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, hält und verwaltet die Währungsreserven der Föderalen Republik Andro, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben wahr.
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie ermächtigt, hoheitliche Maßnahmen zu treffen.
§2. Schlussbestimmung
Die Gesetzesänderung tritt mit Verkündung in Kraft.
§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Aufgabe, das Bankgesetz wie folgt zu ändern:
§ 2 Zweck, Aufgabenerfüllung
(1) Die Staatsbank Andro ist als Zentralbank der Föderalen Republik Andro integraler Bestandteil des micronationalen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, hält und verwaltet die Währungsreserven der Föderalen Republik Andro, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben wahr.
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie ermächtigt, hoheitliche Maßnahmen zu treffen.
§2. Schlussbestimmung
Die Gesetzesänderung tritt mit Verkündung in Kraft.