04.01.2012, 20:33
Status: veröffentlicht
Föderales Polizeigesetz
§ 1 Präambel
Dieses Gesetz regelt den Aufbau der androischen Polizei.
§ 2 Polizei
(1)Die Polizei der Förderalen Republik sorgt für die innere Ordnung und Sicherheit.
Sie bekämpft die Kriminalität, kontrolliert und überprüft den Verkehr und Firmen.
(2) Die Polizei untersteht dem Innenministerium.
(3) Der Innenminister ernennt den Polizeipräsidenten der Föderalen Republik.
(4) Die Polizei teilt sich in mehrere Kommandos auf:
-Schutzpolizei
-Ordnungspolizei
-Kriminalpolizei
-Grenzschutz
-Wasserpolizei
-Antiterroreinheit SOBR
-Sonderkommando OMON
(5)Die Schutzpolizei sorgt für die Sicherheit in den Städten und auf dem
Land. Es regelt und überprüft den Verkehr, unterstützt die Kriminalpolizei und hält die öffentliche Ordnung aufrecht.
(6) Die Ordnungspolizei sorgt für die Ordnung bei Demonstrationen, dass
verwaltungstechnische und rechtliche Bestimmungen eingehalten werden,
wie Lärmschutz, Verschmutzung, Öffnungszeiten. Sie arbeitet vor allem in
urbanem Gebiet und sorgt dort für die Einhaltung von Regelungen.
(7)Die Kriminalpolizei fahndet nach Schwerkriminellen. Diese sind Mörder,
Vergewaltiger, Steuerhinterzieher, Korruption, Staatsverbrechen. Sie
sucht auch verschollene oder vermisste Personen und arbeitet mit der
Schutzpolizei zusammen.
( 8 ) Der Grenzschutz überwacht die Grenzen, Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen Andros. Illegale
Grenzüberschreitunten oder illegale Einwanderer werden durch sie
aufgehalten und inhaftiert.
(9)Die Wasserpolizei und Küstenwache kontrolliert und schützt die Binnen,
Seen und Meeresgewässer Andros. Siekontrolliert Binnenschiffe, Schiffe
auf Seen und Schiffe innerhalb der
Hoheitsgewässer Andros. Sie hilft auch Schiffsbrüchigen und Schiffen in
Seenot.
(10) Die Antiterroreinheit SOBR dient zur Bekämpfung terroristischer und mafiöser Strukturen und deren Mitglieder.
(11)Die Sondereinheit OMON ist bei schweren Auseinandersetzungen, Unruhen
oder Demonstrationen einzusetzen, bei denen die Schutz- und
Ordnungspolizei Unterstützung benötigt. Sie bildet zudem die
Bereitschaftspolizei.
(12) Die Polizei hält sich stets an Verfassung und Gesetz.
(13)Die Polizei ist für den Schutz der Bevölkerung im Alltag allgemein verpflichtet.
§ 3 Sonstiges
(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
§ 1 Präambel
Dieses Gesetz regelt den Aufbau der androischen Polizei.
§ 2 Polizei
(1)Die Polizei der Förderalen Republik sorgt für die innere Ordnung und Sicherheit.
Sie bekämpft die Kriminalität, kontrolliert und überprüft den Verkehr und Firmen.
(2) Die Polizei untersteht dem Innenministerium.
(3) Der Innenminister ernennt den Polizeipräsidenten der Föderalen Republik.
(4) Die Polizei teilt sich in mehrere Kommandos auf:
-Schutzpolizei
-Ordnungspolizei
-Kriminalpolizei
-Grenzschutz
-Wasserpolizei
-Antiterroreinheit SOBR
-Sonderkommando OMON
(5)Die Schutzpolizei sorgt für die Sicherheit in den Städten und auf dem
Land. Es regelt und überprüft den Verkehr, unterstützt die Kriminalpolizei und hält die öffentliche Ordnung aufrecht.
(6) Die Ordnungspolizei sorgt für die Ordnung bei Demonstrationen, dass
verwaltungstechnische und rechtliche Bestimmungen eingehalten werden,
wie Lärmschutz, Verschmutzung, Öffnungszeiten. Sie arbeitet vor allem in
urbanem Gebiet und sorgt dort für die Einhaltung von Regelungen.
(7)Die Kriminalpolizei fahndet nach Schwerkriminellen. Diese sind Mörder,
Vergewaltiger, Steuerhinterzieher, Korruption, Staatsverbrechen. Sie
sucht auch verschollene oder vermisste Personen und arbeitet mit der
Schutzpolizei zusammen.
( 8 ) Der Grenzschutz überwacht die Grenzen, Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen Andros. Illegale
Grenzüberschreitunten oder illegale Einwanderer werden durch sie
aufgehalten und inhaftiert.
(9)Die Wasserpolizei und Küstenwache kontrolliert und schützt die Binnen,
Seen und Meeresgewässer Andros. Siekontrolliert Binnenschiffe, Schiffe
auf Seen und Schiffe innerhalb der
Hoheitsgewässer Andros. Sie hilft auch Schiffsbrüchigen und Schiffen in
Seenot.
(10) Die Antiterroreinheit SOBR dient zur Bekämpfung terroristischer und mafiöser Strukturen und deren Mitglieder.
(11)Die Sondereinheit OMON ist bei schweren Auseinandersetzungen, Unruhen
oder Demonstrationen einzusetzen, bei denen die Schutz- und
Ordnungspolizei Unterstützung benötigt. Sie bildet zudem die
Bereitschaftspolizei.
(12) Die Polizei hält sich stets an Verfassung und Gesetz.
(13)Die Polizei ist für den Schutz der Bevölkerung im Alltag allgemein verpflichtet.
§ 3 Sonstiges
(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.