12.12.2011, 14:58
Gospodin President,
ich beantrage eine Aussprache zu folgenden Gesetzentwurf.
§2 §7, Abs. 2 wird neu eingefügt.
§3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
[/doc]
ich beantrage eine Aussprache zu folgenden Gesetzentwurf.
Gesetz zur Änderung des Arbeitsschutzgesetz
§1 Dieses Gesetz ändert das Arbeitsschutzgesetz wie folgt:
[doc]
§7. Tarifautonomie
(1)Es gilt für alle Arbeitnehmer, Arbeitnehmervereinigungen, Arbeitgeber, Arbeitgebervereinigungen, Gewerkschaften, Wirtschaftskammern, Gewerbe und Unternehmen die Tarifautonomie. Alle der nicht in diesem Gesetz niedergeschriebenen Regelungen sind zwischen Arbeitgebervertretern und Arbeitnehmervertretern zu regeln.
(2)Sollte bei (1) keine Regelung oder Einigung zwischen den privaten Vertretern möglich oder erziehlt worden sein, ist die Einschaltung eines Arbeitsgerichts erforderlich.
(3) Die Entlohnung eines jeden Arbeitnehmers muss mindestens 12 ARW pro Stunde betragen.
§1 Dieses Gesetz ändert das Arbeitsschutzgesetz wie folgt:
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§7. Tarifautonomie
(1)Es gilt für alle Arbeitnehmer, Arbeitnehmervereinigungen, Arbeitgeber, Arbeitgebervereinigungen, Gewerkschaften, Wirtschaftskammern, Gewerbe und Unternehmen die Tarifautonomie. Alle der nicht in diesem Gesetz niedergeschriebenen Regelungen sind zwischen Arbeitgebervertretern und Arbeitnehmervertretern zu regeln.
(2)Sollte bei (1) keine Regelung oder Einigung zwischen den privaten Vertretern möglich oder erziehlt worden sein, ist die Einschaltung eines Arbeitsgerichts erforderlich.
(3) Die Entlohnung eines jeden Arbeitnehmers muss mindestens 12 ARW pro Stunde betragen.
§2 §7, Abs. 2 wird neu eingefügt.
§3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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