19.11.2011, 13:31
Gospodin President, wasche kolega,
diese Frage habe ich mir bei der Überarbeitung auch gestellt. Die Kennzeichen könnten wir ohne Probleme rausstreichen und der Regierung den Auftrag geben eine entsprechende Verordnung zu erlassen.
Auch mit den Bußgeldern können wir so verfahren. Nur wäre es für mich hier wichtig, dass wir §4 (4) so verorten, dass eine Änderung der Zustimmung der Duma bedarf.
Vorschlag wir erweitern §1
(4) Das Fahren unter Einfluss von Drogen oder einem Blutalkoholgehalt von über 0,03 Promille ist nicht erlaubt.
diese Frage habe ich mir bei der Überarbeitung auch gestellt. Die Kennzeichen könnten wir ohne Probleme rausstreichen und der Regierung den Auftrag geben eine entsprechende Verordnung zu erlassen.
Auch mit den Bußgeldern können wir so verfahren. Nur wäre es für mich hier wichtig, dass wir §4 (4) so verorten, dass eine Änderung der Zustimmung der Duma bedarf.
Vorschlag wir erweitern §1
(4) Das Fahren unter Einfluss von Drogen oder einem Blutalkoholgehalt von über 0,03 Promille ist nicht erlaubt.