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[04-05-18112011]"Gehören Präambel und Gesetzesname zum Gesetzestext?"
#2
Gospodin President, wasche Kolega,

bei der Durchsicht einiger Gesetze ist mir aufgefallen, dass oftmals in der Präambel noch das Zarenreich erwähnt wird oder das Gesetz Reichs-...-gesetz heißt. Die Frage ist nun, ob eine Änderung dieser Tatsache eines Dumabeschlusses bedarf.
Wenn Präambel und Name nicht zum Gesetzestext gehören ist dies eine rein redaktinelle Änderung und könnte ohne weiteren Beschluss einfach durchgeführt werden. Im anderen Fall müssten wir die Umbennung eines Gesetzes beschließen.

Meiner Erkenntnis nach dürfte beides nicht zum Gesetzestext gehören, da es nicht durch Paragraphen verortet ist. Damit dürfte es sich um eine rein redaktionelle Anmerkung handeln.
  


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[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 18.11.2011, 14:48
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 18.11.2011, 17:41
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 18.11.2011, 22:53
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 02.01.2012, 20:28

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