18.11.2011, 14:39
Gospodin President, wasche Kolega,
hierbei handelt es sich um eine überarbeitete Version des Verkehrsgesetzes. Auch hier müsste am Ende ergänzt werden, dass damit das alte Verkehrsgesetz ersetzt wird.
Hier gab es einige redaktionelle Änderungen, aber auch inhaltliche.
Die Verkehrsregeln wurden auf die Grundregeln beschränkt.
§2 (2) wurde erweitert.
§3 (3) legt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen fest. Diese Höchstgeschwindigkeit wurde aus ökologischen und sicherheitstechnischen Überlegungen gewählt.
§3 (4) und (5) wurden ein wenig umformuliert.
§4(6) ist neu hinzugekommen, abgeleitet aus den gestrichen Punkten unter §2.
§5 (2) wurde geändert und so ein neues Prüfungssystem eingeführt.
§6 (5) wurde aktualisiert.
hierbei handelt es sich um eine überarbeitete Version des Verkehrsgesetzes. Auch hier müsste am Ende ergänzt werden, dass damit das alte Verkehrsgesetz ersetzt wird.
Hier gab es einige redaktionelle Änderungen, aber auch inhaltliche.
Die Verkehrsregeln wurden auf die Grundregeln beschränkt.
§2 (2) wurde erweitert.
§3 (3) legt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen fest. Diese Höchstgeschwindigkeit wurde aus ökologischen und sicherheitstechnischen Überlegungen gewählt.
§3 (4) und (5) wurden ein wenig umformuliert.
§4(6) ist neu hinzugekommen, abgeleitet aus den gestrichen Punkten unter §2.
§5 (2) wurde geändert und so ein neues Prüfungssystem eingeführt.
§6 (5) wurde aktualisiert.