13.11.2011, 21:23
Gospodin President,
ich stelle ferner fest, dass diese Fragestunde nicht im Einklang mit der Geschäftsordnung dieses Hauses steht, da diese Fragestunde nicht gemäß §10, Abs 2, GschD beim Präsidium beantragt wurde und ferner nicht die zu stellenden 5 Fragen gemäß §10, Abs. 3 GeschD dem Präsidium vorgelegt wurden.
ich stelle ferner fest, dass diese Fragestunde nicht im Einklang mit der Geschäftsordnung dieses Hauses steht, da diese Fragestunde nicht gemäß §10, Abs 2, GschD beim Präsidium beantragt wurde und ferner nicht die zu stellenden 5 Fragen gemäß §10, Abs. 3 GeschD dem Präsidium vorgelegt wurden.