18.09.2011, 20:27
Ausgegeben zu Koskow am 18. September 2011
- Nr. 51 -
Änderung des Parteiengesetzes
[doc]Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes
§1. Änderung
§2. (3) des Parteiengesetzes wird wie folgt geändert.
§ 2 Gründung einer Partei
(3) Dem Innenministerium ist folgendes mitzuteilen:
-Satzung
-Programm
-Gründungsmitglieder
-Sitz der Parteizentrale
-1 Gründungsmitglieder
§2. Schlussbestimmung
Die Änderung tritt mit Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz tritt hiermit offiziell in Kraft.
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