Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[1-2-30082011] Grundlagenvertrag mit den USA
#1
Basic Treaty between the United States of Astor and the Federal Republic of Andro

Preamble

Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich
the United States of Astor
und
the Federal Republic of Andro
im Bestreben, die bilateralen Beziehungen auf eine stabile und freundschaftliche Grundlage zu stellen und sich gegenseitig versichernd, die Grenzen und die territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen anzuerkennen und zu respektieren und sich gegenseitig als souveräne Staaten anzuerkennen,
sind wie folgt übereingekommen:



Article I: Anerkennung
(1) Die Unterzeichnerstaaten erkennen den anderen Staat als diplomatischen Partner an und verpflichten sich, jederzeit ein freundschaftliches Verhältnis zu wahren und zu fördern.
(2) Der diplomatische Status zwischen den Vertragspartnern wird auf "neutral" oder etwas Sinnverwandtes gesetzt.
(3) Sollten sich Gründe ergeben, die es einem Vertragspartner notwendig erscheinen lassen den diplomatischen Status auf Neutral oder dem sinnverwandt zu setzen, so tangiert dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrages.
(4) Die territorialen Ansprüche des Vertragspartners, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehen, werden anerkannt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Grenzen des anderen Staates niemals zu verletzen oder in Frage zu stellen.


Artikel II: Diplomatische Vertretungen
(1) Beiden Vertragspartnern steht es frei, Botschafter in das jeweils andere Land zu entsenden.
(2) Sobald die Akkreditierung abgeschlossen ist, gewähren die Unterzeichnerstaaten dem Botschaftspersonal diplomatische Immunität.
(3) Das Gelände einer Botschaft untersteht der Jurisdiktion des Staates, um dessen Vertretung es sich handelt.
(4) Sollte es im Land des jeweiligen Vertragspartners gültige Gesetze oder Bestimmungen über die Anerkennung diplomatischer Immunität und/oder der Unversehrtheit des Botschaftsgeländes geben, so gelten diese anstatt der in diesem Vertrag niedergeschrieben Artikel II, Section (2) und (3).

Article III: Reise-, Zoll- und Betreuungsbestimmungen
(1) Beide Vertragspartner kommen darin überein, Einreisebeschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Vergabe von Visa für die jeweils andere Seite zu vereinfachen.
(2) Beide Vertragspartner kommen überein, Zollangelegenheiten und die Höhe von Zöllen innerhalb eines halben Jahres zu besprechen und gegebenfalls aufeinander abzustimmen. Die Vertragspartner werden in dieser Hinsicht versuchen einen reibungslosen Verkehr von Waren und Dienstleistungen fördern.
(3) Beide Vertragspartner ermöglichen die konsularische Betreuung von Staatsbürgern, die in einem Gefängnis des jeweils anderen Vertragspartners inhaftiert sind.

Article IV: Bestimmungen über den kulturellen Austausch
(1) Beide Vertragspartner kommen darüber überein, Stunden- und Schüleraustauschprogramm zwischen den beiden Staaten zu fördern.
(2) Schüler und Studenten, die an einem Austauschprgrogramm teilnehmen, werden von dem Gaststaat bei der Visavergabe unterstützt.

Article V: Vertiefung der Beziehungen und Änderungsbestimmungen
(1) Die Vertragspartner beschließen regelmäßige Treffen von Regierungsvertretern, um die bilateralen Beziehungen zu festigen und zu vertiefen.
(2) Dieser Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Erklärung einer der Parteien gekündigt werden.
(3) Änderungen an diesem Vertrag sind nur mit dem Einverständnis beider Parteien zulässig.
(4) Der Vertrag tritt nach der in den jeweiligen Ländern vollzogenen Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft.

Wasche Kolega,

die Verhandlungen zwischen den USA und Andro brachten dieses Gundlagenvertrag hervor.
Es freut mich, dass die beiden größten Staaten dieser Welt, die wie kein anderer Ost und West vertreten, einen grundlegenden und festen Vertrag eingehen wollen, der als ideale Form der Kommunikation zwischen beiden Kulturen wirken kann.

Ich bitte daher um Zustimmung.
  


Nachrichten in diesem Thema
[1-2-30082011] Grundlagenvertrag mit den USA - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 30.08.2011, 21:30

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste