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[1-1-15082011] Gesetz zur Änderung des Arbeiterschutzgesetzes
#2
Gospodin President, wasche Deputati,

die bisherigen Regelungen zum Arbeiterschutzgesetz sind veraltet und bedürfen einer dringenden Ergänzung. Bisher gab es keinerlei Regelungen über die tägliche und wöchentliche maximale Arbeitszeit. Mit dieser Gesetzesänderung wird damit abhilfe geschaffen, die Not der Bevölkerung gelindert und ihr die Möglichkeit zur Erhölung gegeben.
Arbeitgeber haben so die Möglichkeit, mehr Arbeitnehmer einzustellen um den Schichtbetrieb effizienter zu gestalten.
Weiterhin wird erstmalig die Tarifautonomie definiert und geregelt, wonach alle weiteren arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie Arbeitszeiten und Löhne durch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände beschlossen werden.

Zuletzt wird die Möglichkeit des Streikrechts das faktisch aus der Verfassung hervorgeht, mit dieser Änderung eingeführt. Wir bezwecken damit die Entkriminalisierung von Streikts als arbeitsrechtliche Maßnahme. Gleichzeitig wollen wir aber auch die Möglichkeit geben, Streiks per Gericht verbieten zu lassen, falls ein Wirtschaftsbereich davon betroffen ist, der sich auf die direkte wirtschaftliche und politische Lage des Landes negativ auswirken könnte.

Spasiba.
  


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[Kein Betreff] - von Boris Gawrelowitsch Fomin - 17.08.2011, 23:54

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