20.07.2011, 21:08
[img]images/Wappen/Innenministerium_Wappen.png[/img]
Das Innenministerium gibt bekannt:
In Folge des neuen Kommunalgesetzes wird sich die Regierung mit den Provinzen in Verbindung setzen, da laut Heterogenitätsgesetz §5 (3) bei einer Neugliederung der Verwaltungsbezirke die Provinz mit eingebunden werden muss.
Das Gesetz soll für alle Provinzen gelten die über kein eigenes Kommunalgesetz verfügen oder der Bundesexekution unterstehen.
In Folge des neuen Kommunalgesetzes wird sich die Regierung mit den Provinzen in Verbindung setzen, da laut Heterogenitätsgesetz §5 (3) bei einer Neugliederung der Verwaltungsbezirke die Provinz mit eingebunden werden muss.
Das Gesetz soll für alle Provinzen gelten die über kein eigenes Kommunalgesetz verfügen oder der Bundesexekution unterstehen.
Der Innenminister
Koskow den 20.07.2011