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Föderales Amtsblatt
#47

[Bild: bgbl.jpg]

Ausgegeben zu Koskow am 19. Juli 2011
- Nr. 47 -

Änderung der Charta der Association of Renzian States

[doc]1. Protokoll zur Änderung der Charta der Association of the Renzian States

Die Assoziierten Mitglieder der Association of the Renzian States kommen überein, die Charta der Organisation folgendermaßen zu ändern:

Kapitel 1: Änderung des §1
§1 erhält folgende Fassung:

- die Association of the Renzian States dient der Konsensfindung aller Assoziierten Mitglieder um die definierten Ziele zur Stärkung und Entwicklung der renzianischen Region zu erreichen und somit die allgemeine Lebensqualität in Renzia zu verbessern.
- die Assoziierten Mitglieder verpflichten sich, keine militärischen Handlungen unter- und/oder gegeneinander zu planen, durchzuführen oder zu unterstützen.


Kapitel 2: Erweiterung des §2
§2 wird um folgenden Buchstaben e) erweitert:

e) Renzianischer Sicherheitsrat
- der Renzianische Sicherheitsrat dient als sicherheitspolitisches Beratungsgremium, welches aus den für Verteidigung zuständigen Ministern der Assoziierten Mitglieder besteht.
- der Renzianische Sicherheitsrat tagt auf Wunsch eines Assoziierten Mitgliedes am Ort des Ständigen Ausschusses.
- der Vertreter des den Ständigen Ausschuss ausrichtenden Assoziierten Mitgliedes leitet und moderiert die Sitzungen des Renzianischen Sicherheitsrates.
- auf Wunsch eines Assoziierten Mitgliedes - und der Zustimmung aller Assoziierten Mitglieder - können Beobachtende Teilnehmer eingeladen werden und am allgemeinen Meinungsaustausch teilnehmen. Ein solcher Beobachtender Teilnehmer hat jedoch kein Stimmrecht bei etwaigen Entscheidungsfindungen inne.
- der Generalsekretät kann an allen Sitzungen des Renzianischen Sicherheitsrates teilnehmen. Er hat jedoch kein Stimmrecht bei etwaigen Entscheidungsfindungen inne.
- der Renzianische Sicherheitsrat berät die aktuelle sicherheitspolitische Lage in und außerhalb Renzias, dient dem Meinungsaustausch der Assoziierten Mitglieder darüber und soll der Koordinierung der Sicherheitspolitik der Assoziierten Mitglieder dienlich sein.
- der Renzianische Sicherheitsrat kann mit einfacher Mehrheit die Assoziierten Mitglieder oder die Organe der Organisation nicht bindende Empfehlungen und Stellungnahmen in Bezug auf die Sicherheitspolitik aussprechen.


Kapitel 3: Änderung des §3
§3 Bs. a) Abs. 4 erhält folgende Fassung:

- die Kosten der Ausrichtung des Ständigen Ausschusses, der Periodischen und einer Außerordentlichen Gipfelkonferenz sowie des Renzianischen Sicherheitsrates wird von den jeweilig ausrichtenden Assoziierten Mitgliedern getragen.

Kapitel 4: Schlussbestimmung
Dieses Protokoll tritt gemäß den Regelungen der Charta der Association of the Renzian States in Kraft.

[/doc]
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Föderales Amtsblatt - von Jewgenij Smirnow - 31.07.2010, 19:26
[Kein Betreff] - von Michail Sotwojewitsch Kaikolew - 19.07.2011, 21:14
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 17.11.2014, 02:38
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 03.01.2015, 23:21
[Kein Betreff] - von Ensio Kirvesniemi - 01.02.2015, 22:52
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 10.05.2015, 23:36
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 27.07.2015, 23:20
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 27.07.2015, 23:55
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 31.07.2015, 06:22
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 31.07.2015, 16:26
[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 15.11.2015, 17:32
[Kein Betreff] - von Ensio Kirvesniemi - 18.02.2016, 17:55
[Kein Betreff] - von Ensio Kirvesniemi - 19.02.2016, 19:33
[Kein Betreff] - von Ensio Kirvesniemi - 19.02.2016, 19:34

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