16.07.2011, 09:44
Da ich gerade studiere - Öffentliche Verwaltungswirtschaft - lerne ich auch immer wieder lustige Sachen kennen:
"Tritt der Wille, in fremden Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens in eigenem Namen zu handeln, nicht in Betracht."
Ich mag unsere Gesetzte!
"Tritt der Wille, in fremden Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens in eigenem Namen zu handeln, nicht in Betracht."
Ich mag unsere Gesetzte!