31.05.2011, 20:52
Ausgegeben zu Koskow am 31. Mai 2011
- Nr. 42 -
Beschluss der Duma zur Beziehung mit der Büyük Sergiye:
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Beschluss der Duma zur Beziehung mit der Büyük Sergiye
Präambel
Aufgrund der groben Fahrlässigkeit der diplomatischen Geflogenheit sowie des Missbrauchs des Vertrauens der Föderalen Republik Andro spricht die Duma ihren Protest gegenüber der Vorgehensweise der Büyük Sergiye im Bezug auf die Behandlung ausländischer Personen die juristisch belangt werden. Die Duma der Föderalen Republik klagt an, dass die Sergiye klare rechtliche und vertragliche Bestimmungen missachtet hat, die zum Tod von drei Menschen geführt hat. Die Duma nimmt nicht hin, dass Menschen denen eine Strafe droht, der Beistand ihrer Botschaft durch das Gastland verweigert wird sowie eine Benachtichtigung der Heimat der Beschuldigten nicht erfolgt.
Die Duma beschloss aufgrund des Vertrauensbruchs durch die Sergiye mit Andro im Bezug auf die Missachtung einer diplomatischen sowie juristischen Kooperation und der Hinrichtung dreier androischer Bürger die folgenden Punkte. Die Duma drückt damit ihren klaren Unmut und Empörung über das sergische Vorgehen aus und ruft die Sergiye zu einer Korrektur ihrer diplomatischen wie juristischen Vorgehensweise auf.
Diplomatische Schritte
1. Die Duma stellt fest, dass der zwischen der Föderalen
Republik Andro und der Büyük Sergiye geschlossene Grundlagenvertrag von der
Büyük Sergiye missachtet wurde. Die Duma erklärt folglich ebenjenen
Grundlagenvertrag für beendet.
2.Die Botschaft der „Büyük Sergiye“ wird geschlossen, jedwedes sergisches diplomatisches Personal hat die
Föderale Republik Andro binnen 72 Stunden nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu
verlassen.
3. Es gelten die nationalen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen Andros für sergische Bürger.
4. Ein Einreiseverbot wie eine Ausreisepflicht wird nicht verhängt.
5. Eine Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen ist zu ermöglichen, sergischen Gesandten ist weiterhin der diplomatische Schutz zu gewähren.
6. Es wird allen androischen Bürgern in der Sergiye dringend geraten, diese zu verlassen, aufgrund einer intransparenten und nicht klaren Justiz. Weiterhin erfolgt eine Reisewarnung in die Sergiye für androische Staatsbürger.
Wirtschaftssanktionen:
1. Für Waren aus der Sergiye gelten wieder die allgemeinen Zollbestimmungen.
2. Waren und Schiffe die durch die Straße von Hanar/Renzia fahren, können auf Verdacht des Schmuggels durchsucht, aufgehalten, gestoppt, aufgebracht oder zurückgeschickt werden.
3. Jedwede Güter und Geldmittel innerhalb der Föderalen Republik Andro, welche sich direkt oder
indirekt Führungsmitgliedern des sergischen Regierung zuordnen lassen, werden eingefrohren. Der Ministerrat der Föderalen Republik Andro führt eine Liste sanktionsbewehrter Mitglieder der sergischen Führung.
4. Alle wirtschaftlichen Bestimmungen zwischen der Sergiye und Andro gelten als aufgehoben.
5. Der Handel mit Waffen, Erdöl und Erdgas mit, zwischen und durch die Sergiye wird untersagt.
Die Ausfuhr von Gütern, welche sowohl zu zivilen, als auch zu militärischen Zwecken verwandt werden können (Dual-Use-Güter), ist verboten. Das Verteidigungsministerium der Föderalen Republik Andro führt eine Liste ebenjener Dual-Use-Güter.
Entschädigung
1. Die Föderale Republik Andro fordert von der Sergiye eine Wiederaufnahme des Prozesses vor einem öffentlichen Gericht das mit rechtsstaatlichen Mitteln und androischen Beobachtern stattfindet.
2. Die Duma fordert eine angemessene Entschädigung für die Hinterbliebenen der Opfer in Hohe von 100.000 ARW. Die Duma ist sich der Unbezahlbarkeit des menschlichen Lebens bewusst. Der genannte Betrag kann daher nur eine Entschädigung, aber keine volle Kompensation sein. Weiterhin sind die Leichname nach Andro zu überführen.
3. Die Duma fordert eine Entschuldigung sowie Erklärung der Büyük Sergiye hinsichtlich der nicht erfolgten Benachtichtigung über da Festhalten androischer Bürger.
4. Sollte die Büyük Sergiye den obigen Bestimmungen nicht binnen sechs Wochen nachkommen, behält sich die Föderale Republik Andro eine unabhängige juristische Aufarbeitung des Mordes an drei androische Staatsbürger durch Behörden der Büyük Sergiye, sowie die Begleichung der Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen durch sergisches Eigentum vor.
Inkraftreten
1. Dieser Beschluss tritt mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatte in Kraft.
Dieses Gesetz tritt hiermit in Kraft.
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