27.04.2011, 21:16
Status: veröffentlicht
Seine Exzellenz, der Ministerpräsident der Republik Eldeyja, stellvertretend für die Regierung der Republik Eldeyja und Seine Exzellenz, der Ministerpräsident der Föderalen Republik Andro, stellvertretend für die Regierung der Föderalen Republik Andro, sind im Bemühen, die Sicherheit ihrer Völker heute und in Zukunft zu wahren, zu folgender Vereinbarung gekommen:
1. Die Republik Eldeyja und die Föderale Republik Andro erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an und werden die Grenzen der jeweils anderen Partei als unverletzlich achten.
2. Beide Regierungen werden sich - unter Berücksichtigung von Einschränkungen, die sich aus nationalem Recht oder internationalen Verpflichtungen ergeben - dafür einsetzen, den freien Warenverkehr zwischen ihren Staaten zu ermöglichen und zu fördern.
3. Ebenso werden beide Regierungen Anstrengungen unternehmen, dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander aufzunehmen. Diplomatische Vertreter einer Partei erhalten dabei im Hoheitsgebiete der anderen Partei diplomatische Immunität.
4. Beide Regierungen werden außerdem Anstrengungen unternehmen, den gesellschaftlichen und kulturellen Austausch zu fördern.
Für die Republik Eldeyja,
am 26. des April 2011,
Für die Föderale Republik Andro,
am 26. des April 2011,
Vereinbarung zwischen Seiner Exzellenz dem Ministerpräsidenten der Republik Eldeyja und Seiner Exzellenz, dem Ministerpräsidenten der Föderalen Republik Andro
Seine Exzellenz, der Ministerpräsident der Republik Eldeyja, stellvertretend für die Regierung der Republik Eldeyja und Seine Exzellenz, der Ministerpräsident der Föderalen Republik Andro, stellvertretend für die Regierung der Föderalen Republik Andro, sind im Bemühen, die Sicherheit ihrer Völker heute und in Zukunft zu wahren, zu folgender Vereinbarung gekommen:
1. Die Republik Eldeyja und die Föderale Republik Andro erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an und werden die Grenzen der jeweils anderen Partei als unverletzlich achten.
2. Beide Regierungen werden sich - unter Berücksichtigung von Einschränkungen, die sich aus nationalem Recht oder internationalen Verpflichtungen ergeben - dafür einsetzen, den freien Warenverkehr zwischen ihren Staaten zu ermöglichen und zu fördern.
3. Ebenso werden beide Regierungen Anstrengungen unternehmen, dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander aufzunehmen. Diplomatische Vertreter einer Partei erhalten dabei im Hoheitsgebiete der anderen Partei diplomatische Immunität.
4. Beide Regierungen werden außerdem Anstrengungen unternehmen, den gesellschaftlichen und kulturellen Austausch zu fördern.
Für die Republik Eldeyja,
am 26. des April 2011,
Für die Föderale Republik Andro,
am 26. des April 2011,