29.03.2011, 19:49
Ausgegeben zu Koskow am 29. März 2011
- Nr.37 -[/hr]
Wahlgesetz
§ 5 Wahlvorgang
(2) Die Stimmen werden über das Wahltool "MN-Wahl" erhoben und ausgezählt.
Föderales Amtsblatt
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