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[1-3-12012011] Wahlgesetz
#2
Uwoschamije dami i gospod, wasche kolega,

die Regierung hat sich in der letzten Zeit mit einer Vereinfachung des aktuellen Wahlgesetzes befasst.
Ziel dieser Gesetzesänderung, die ihnen nun vorliegt ist es mehr Bürgerinnen und Bürger der Republik eine aktive und passive Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen um damit die Republik und Demokratie zu stärken.
Ersteres wird dadurch erreicht, dass wir die Wahlteilnahme schon ab dem 7. Tage der Staatsbürgerschaft ermöglichen wollen.
Dies bedeutet, dass vorallem Neubürger viel einfacher in das politische Leben reinfinden und an der politischen Arbeit in der Duma teilhaben können.
Weiterhin wurde die Grenze für die Einreichung von Wahllisten von mindestens 2 Personen auf mindestens einer gesenkt.
So können viel mehr Bürger sich um ein politisches Amt bewerben. Damit steigen die Auswahlmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger und viel mehr politische Meinungen können in der Duma repräsentiert werden und für das Gemeinwohl wirken. Dies bedeutet eine weitere wichtige Maßnahme für die Stärkung der politischen Teilhabe jedes Bürgers und einer Stärkung unserer Republik und Demokratie.
Ich bitte für diese Reform daher um ihre Zustimmung!

Spasiba
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Iwan Georgowitsch Malechski - 13.01.2011, 18:01
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 18.01.2011, 14:02

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