14.10.2010, 17:11
Ich werde jetzt einfach einige Vorschläge in den Raum werfen.
Zunächst einmal soll das Großkhanat Großalmachistan umbenannt werden. Der Name ist wirklich nicht schön. Ich schlage daher als Gegenentwurf den Begriff "Großalmachisches Khaghanat" vor.
Die Stämme werden in die Horden Scherkesch, Maskar, Hajdamak zusammengefasst. Die Horden wählen sich jeweils einen Ataman zum Anführer. Die Untergouvernements werden aufgehoben, da die Horden sich auf demokratischer Basis selbst verwalten werden. Den Stammeslosen Städtern wird eine ähnliche Selbstverwaltung zugestanden, sie wählen sich einen Präsidenten als Oberhaupt.
Da alle Stammesführer direkt vom Volk gewählt sind, wird eine Zweiteilung des Parlaments unnötig. Die Mäschilis tritt an Stelle des Volksrates und besteht aus den Atamanen und den Präsidenten. Der Vorsitz rotiert zwischen den vier "Völkern" in dreimonatigem Rhythmus.
Die Mäschilis kann mehrheitlich Gesetze verabschieden. In herrschaftslosen Zeiten wählt die Mäschilis einen Regenten.
Der erbliche Monarch ist der Khaghan, das heißt also der Großkhan. Er muss von der Mäschilis bestätigt werden. Er kann ein Veto gegen ihm zuwiderlaufende Gesetze einbringen. Er ist oberster Repräsentant des Staates und kann Orden verleihen. Außerdem hat er den Oberbefehl über alle dem almachischen Volk zugesprochenen Streitkräfte sowie die Polizei. Ich bin nicht ganz im Bilde, wie unser momentaner Rechtsstatus zu Andro da ist. Weiterhin kann er auf drei Monate begrenzte Dekrete erlassen. Selbige können vom Mäschilis in Gesetze umgewandelt werden oder in Absprache mit dem Khaghan aufgehoben werden.
Zunächst einmal soll das Großkhanat Großalmachistan umbenannt werden. Der Name ist wirklich nicht schön. Ich schlage daher als Gegenentwurf den Begriff "Großalmachisches Khaghanat" vor.
Die Stämme werden in die Horden Scherkesch, Maskar, Hajdamak zusammengefasst. Die Horden wählen sich jeweils einen Ataman zum Anführer. Die Untergouvernements werden aufgehoben, da die Horden sich auf demokratischer Basis selbst verwalten werden. Den Stammeslosen Städtern wird eine ähnliche Selbstverwaltung zugestanden, sie wählen sich einen Präsidenten als Oberhaupt.
Da alle Stammesführer direkt vom Volk gewählt sind, wird eine Zweiteilung des Parlaments unnötig. Die Mäschilis tritt an Stelle des Volksrates und besteht aus den Atamanen und den Präsidenten. Der Vorsitz rotiert zwischen den vier "Völkern" in dreimonatigem Rhythmus.
Die Mäschilis kann mehrheitlich Gesetze verabschieden. In herrschaftslosen Zeiten wählt die Mäschilis einen Regenten.
Der erbliche Monarch ist der Khaghan, das heißt also der Großkhan. Er muss von der Mäschilis bestätigt werden. Er kann ein Veto gegen ihm zuwiderlaufende Gesetze einbringen. Er ist oberster Repräsentant des Staates und kann Orden verleihen. Außerdem hat er den Oberbefehl über alle dem almachischen Volk zugesprochenen Streitkräfte sowie die Polizei. Ich bin nicht ganz im Bilde, wie unser momentaner Rechtsstatus zu Andro da ist. Weiterhin kann er auf drei Monate begrenzte Dekrete erlassen. Selbige können vom Mäschilis in Gesetze umgewandelt werden oder in Absprache mit dem Khaghan aufgehoben werden.