10.10.2010, 18:38
Ich weiss gar nicht was sie haben, die Duma hat dieses Recht per Verfassung. Das wissen sie doch.Es sollte aber auch in der GO stehen. Bisher wurde das ganze nur gegen Morrow angewandt wegen groben und klaren Amtsmissbrauch.
Niemand hat vor, das jetzt oder in absehbarer Zeit zu nutzen, aber es sollte in die GO rein.
Man sollte hier aber eher die Verfassung ändern und klare Bedigungen für eine Abwahl definieren, was bis dato ja nicht der Fall ist.
Das könnten wir aber in die neue GO schonmal einfließen lassen.
"Eine Abwahl gemäß Geschäftsordnung der Duma hat nur im Sinne der Verfassung der Föderalen Republik Andro stattzufinden.
Hierbei müssen grobe, mutwillige und klare Verstöße gegen Verfassung, Gesetze und das jeweilige Amt vorliegen. Es müssen klare Beweise über einen Amtsmissbrauch vorliegen.
Ein Gericht kann ein Abwahlverfahren verbieten oder es bestätigen."
Niemand hat vor, das jetzt oder in absehbarer Zeit zu nutzen, aber es sollte in die GO rein.
Man sollte hier aber eher die Verfassung ändern und klare Bedigungen für eine Abwahl definieren, was bis dato ja nicht der Fall ist.
Das könnten wir aber in die neue GO schonmal einfließen lassen.
"Eine Abwahl gemäß Geschäftsordnung der Duma hat nur im Sinne der Verfassung der Föderalen Republik Andro stattzufinden.
Hierbei müssen grobe, mutwillige und klare Verstöße gegen Verfassung, Gesetze und das jeweilige Amt vorliegen. Es müssen klare Beweise über einen Amtsmissbrauch vorliegen.
Ein Gericht kann ein Abwahlverfahren verbieten oder es bestätigen."