20.09.2010, 20:50
Sie können natürlich gegen ihre Aufstellung klagen, jedoch nicht im Sinne des Wahlgesetzes, da dieses eine Klage nur bei einer Listenablehnung vorsieht.
Weiterhin ist es nicht meine Aufgabe die Aktivität der Kandidaten zu prüfen.
Jedoch werde ich eine Empfehlung an die Duma weiterleiten, diese "Gesetzeslücke" zu schließen.
Weiterhin ist es nicht meine Aufgabe die Aktivität der Kandidaten zu prüfen.
Jedoch werde ich eine Empfehlung an die Duma weiterleiten, diese "Gesetzeslücke" zu schließen.