01.08.2010, 21:07
Finde ich zu kompliziert.
Inaktivität != Aktivität
Aktivität = aktiv sein, etwas tun
Etwas tun = Tätigkeit = Sich einloggen
=>
Inaktivität != Sich einloggen
Conclusio:
Wer inaktiv ist, loggt sich nicht ein ODER wer sich einloggt ist nicht inaktiv.
Die Frist von 28 Tagen mindert den bürokratischen Aufwand. Wenn Bürger nach 28 Tagen ohne Aktivität (Einloggen) inaktiv werden, bedarf es keineres weiteren Aufwandes zu prüfen, wer bei der Eintragung in die Wählerliste das letztemal online (=aktiv) war.
Inaktivität != Aktivität
Aktivität = aktiv sein, etwas tun
Etwas tun = Tätigkeit = Sich einloggen
=>
Inaktivität != Sich einloggen
Conclusio:
Wer inaktiv ist, loggt sich nicht ein ODER wer sich einloggt ist nicht inaktiv.
Die Frist von 28 Tagen mindert den bürokratischen Aufwand. Wenn Bürger nach 28 Tagen ohne Aktivität (Einloggen) inaktiv werden, bedarf es keineres weiteren Aufwandes zu prüfen, wer bei der Eintragung in die Wählerliste das letztemal online (=aktiv) war.