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Staatsbürgerschaftsgesetz
#6
Finde ich zu kompliziert.

Inaktivität != Aktivität

Aktivität = aktiv sein, etwas tun

Etwas tun = Tätigkeit = Sich einloggen

=>

Inaktivität != Sich einloggen

Conclusio:
Wer inaktiv ist, loggt sich nicht ein ODER wer sich einloggt ist nicht inaktiv.


Die Frist von 28 Tagen mindert den bürokratischen Aufwand. Wenn Bürger nach 28 Tagen ohne Aktivität (Einloggen) inaktiv werden, bedarf es keineres weiteren Aufwandes zu prüfen, wer bei der Eintragung in die Wählerliste das letztemal online (=aktiv) war.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 01.08.2010, 11:33
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 01.08.2010, 21:07
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 11.08.2010, 15:17
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 12.08.2010, 09:12
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 13.08.2010, 14:39

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