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Staatsbürgerschaftsgesetz
#5
Also von 2 Monaten auf 28 Tage senken? Ich dachte eher an erhöhen, denn wenn nur noch die Personen im Wahlregister wirklich wählen, dann können wir toleranter sein gegenüber weniger aktiven.

Weiterhin gilt es Inaktivität zu definiern:

1. Inaktiv ist, wer seit X Zeit nicht mehr gepostet hat
2. Inaktiv ist, wer seit Y Zeit nicht mehr online war

oder

3. Inaktiv ist, wer seit X Zeit nicht mehr gepostet hat und seit Y Zeit nicht mehr online war. Hat jemand seit X + Y nicht mehr gepostet, ist aber innerhalb von Zeit Y, gilt man als inaktiv.

Ich wäre für die 3. Lösung. D.h.

Inaktiv ist, wer seit 2 Monaten nicht mehr gepostet hat und seit 2 Monaten nicht mehr online war. Hat jemand seit 4 Monaten nicht mehr gepostet, ist aber innerhalb von 2 Monaten online gewesen, gilt man als inaktiv.
  


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[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 01.08.2010, 11:33
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 01.08.2010, 18:23
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 01.08.2010, 21:07
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[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 12.08.2010, 09:12
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 13.08.2010, 14:39

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