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Staatsbürgerschaftsgesetz
#4
Dem muß ich widersprechen. Durch die Einführung eines Wahlregisters sind in Zukunft nur noch die wahlberechtigt, die sich aktiv vor der Wahl haben eintragen lassen.

Damit fällt dieses Argument weg. Dennoch schließe ich mich aber dem Vorschlag an, möchte ihn jedoch präzisieren auf 28 Tage. Das entspricht dem Zeitraum, der im Wahlgesetz genannt ist, so daß dies miteinander korrespondiert.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 01.08.2010, 11:33
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 01.08.2010, 21:07
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 11.08.2010, 15:17
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 12.08.2010, 09:12
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 13.08.2010, 14:39

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