30.07.2010, 21:25
Spasiba Gospodin President,
Wasche Kolega,
da wir nun das Wahlgesetz geändert haben, hingehen zum Wahlregister, stehtnun die Frage an, wie wir die "Aktitivät" definieren, auslegen und was die Dauer der aktiven Staatsbürgerschaft betrifft.
Derzeit gilt man als aktiv, wenn man 2 Monate nicht inaktiv ist.
Ich schlage vor, dass wir die 2 Monate auf 4 ausweiten und zweitens bedeutet Aktivität eingelogt , d.h. anwesend sein. Man muss nichts posten.
Wasche Kolega,
da wir nun das Wahlgesetz geändert haben, hingehen zum Wahlregister, stehtnun die Frage an, wie wir die "Aktitivät" definieren, auslegen und was die Dauer der aktiven Staatsbürgerschaft betrifft.
Derzeit gilt man als aktiv, wenn man 2 Monate nicht inaktiv ist.
Ich schlage vor, dass wir die 2 Monate auf 4 ausweiten und zweitens bedeutet Aktivität eingelogt , d.h. anwesend sein. Man muss nichts posten.