27.02.2010, 14:38
Was ein Executivabkommen betrifft, so habe ich meine Vorbehalte bereits deutlich gemacht, dass die Reichsregierung von sich aus keinerlei rechtsverbindliche Entscheidungen bezüglich der freien Wirtschaft treffen kann und wenn doch eine Rechtsverbindlichkeit erreicht werden soll, so benötigt ein Abkommen die Gegenzeichnung und Ausfertigung durch Seine Majestät, die traditionell nur gewährt wird, sofern die Kaiserliche Reichsversammlung dies wünscht, was wiederum dem Begriff "Executivabkommen" zuwiderläuft.
Jedoch - und nichtsdestotrotz - erwarte ich mit Spannung einen Entwurf der Regelungen, wobei mir schon eine Lösung des gerade angesprochenen Sachverhalts im Sinn steht.
Jedoch - und nichtsdestotrotz - erwarte ich mit Spannung einen Entwurf der Regelungen, wobei mir schon eine Lösung des gerade angesprochenen Sachverhalts im Sinn steht.