25.02.2010, 22:46
Ich beantrage hiermit die Gründung der Androski Phalanga, sowie die Einrichtung eines gesicherten Bereichs für die Beratungen der Parteimitglieder.
Zitat:
Satzung der Androski Phalanga
§1. Allgemeines:
-1 Die Androski Phalanga nennt sich kurz "Phalanga".
-2 Die Androski Phalanga hat ihren Sitz in Sumgait.
-3 Sie bekennt sich offen zum Führerprinzip.
§2. Mitgliedschaft
-1 Mitglied kann jeder Bürger werden, der einen Antrag stellt.
-2 Die Mitgliedschaft wird vom Vorstand bestätigt.
-3 Die Mitgliedschaft erlischt mit Austritt, Ausschluss oder Tod.
-4 Um Mitglied zu werden muss man der Satzung und dem Programm zustimmen, sowie Volksgenosse sein. .
§3. Unvereinbarkeit
-1 Wer Mitglied einer sozialistischen oder kommunistischen Organisation oder Vereinigung ist und sich gegen das Führerprinzip, sowie die demokratische Wahl des Parlaments ausspricht, darf der Partei nicht beitreten.
§4. Vorstand
-1 Das Oberhaupt der Partei ist der Woschd.
-2 Der Woschd wird alle 6 Monate auf einem Föderationsweiten Parteitag per demokratischer Akklamation bestätigt.
-3 Der Woschd und der Parteirat lenken und leiten die Partei.
§5. Der Parteirat
-1 Der Parteirat tagt ständig.
-2 Er beschließt Satzung und Parteiprogramm sowie Aktionen der Partei.
-3 Er besteht aus allen Mitgliedern.
§6. sonstiges
-1 Die Satzung ist mit 2/3 der Stimmen der Mitglieder des Parteirats änderbar.
-2 Der Woschd kann gegen die Änderung der Satzung sein Veto einlegen.