02.02.2010, 12:10
Öffentliche Ausschreibung: Ergänzung
Besoldung
Die Besoldung richtet sich gem. § 3 I c) der BesoldungsO und beträgt 100 ARW pro Woche.
Kontakt
Bewerbungen sind an das Finanzministerium zu senden oder per Mail an regierung.andro@googlemail.com
Besoldung
Die Besoldung richtet sich gem. § 3 I c) der BesoldungsO und beträgt 100 ARW pro Woche.
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