31.01.2010, 21:26
Zitat:Original von Dr. Irina DustowaWenn von der Republik die Rede ist, dann ist damit die Republikebene gemeint, nicht aber die souveränen Gliedstaaten. Außerdem weist ja auch die Verfassung daraufhin, daß die Einrichtung von Provinzgerichten davon unberührt bleibt.
Wenn nur ein einziges Gericht auf Föderaler Ebene gemeint ist, muss das deutlicher hervorstechen. So ist auch zu verstehen, dass es für die gesamte Föderation nur ein Gericht gibt.
Zitat:Damit bin ich nicht glücklich, Herr Ministerpräsident. Sie machen damit unsere Arbeit de facto schwerer, denn sämtliche Verzögerungen seitens der Kläger und Beklagten würde schlichtweg dazu führen, dass man gezwungen ist, Verfahren einzustellen, wenn die Zeit nicht ausreicht. Denn es müssen ja ALLE Parteien zustimmen. Und die Partei, die eine Einstellung des Verfahrens nützlich wäre, würde niemals einer Verlängerung zustimmen.Ich glaube nicht, daß man dies zu eng sehen sollte. Der entscheidende § besagt, Urteile sollen in der Regel nach 25 Tagen gefällt werden, so daß mE genug Spielraum bleibt, daß eine Überschreitung nicht sofort zur Einstellung führen muß.