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[Aussprache] Gerichtsordnung
#4
Eine sehr schöne Ordnung, mir sind im Grunde nur drei Sachen aufgefallen:

1. Reichsgericht: Ich finde im Zuge der Förderativen Republik die Bezeichnung "Reichsgericht" eigentlich Fehl am Platze...

2. § 9 Konkrete Normenkontrolle: Da es keine anderen Gerichte gibt nach §1 I müsste man einen anderen Kläger finden.

3. Fristenregelung von 25 Tagen: Das ist zu knapp, vor allem, wenn es schon von Klageeinreichung an gilt. Die Erfahrung zeigt, dass 40 Tage mindestens gewährt sein müssen. Außerdem würde ich durchaus explizit erwähnen, dass von Klageeinreichung bis Eröffnung des Hauptverfahrens maximal 3 Tage vergehen dürfen.
  


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[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 24.01.2010, 21:13
[Kein Betreff] - von Dr. Irina Dustowa - 28.01.2010, 23:47
[Kein Betreff] - von Dr. Irina Dustowa - 29.01.2010, 09:41
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 31.01.2010, 18:42
[Kein Betreff] - von Dr. Irina Dustowa - 31.01.2010, 21:15
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 31.01.2010, 21:26
[Kein Betreff] - von Dr. Irina Dustowa - 01.02.2010, 09:30
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 05.02.2010, 18:42
[Kein Betreff] - von Dr. Irina Dustowa - 06.02.2010, 15:51
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 07.02.2010, 19:41

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