24.01.2010, 21:13
Ich möchte den Ausführungen nicht mehr viel beitragen. Das meiste steht ohnehin in dem Amtlichen Kommentar zum Gesetzesentwurf.
Diese Gerichtsordnung soll die bisherigen Verfahrensordnungen ersetzen und die Zuständigkeit für ein einheitliches Verfahren schaffen.
Diese Gerichtsordnung soll die bisherigen Verfahrensordnungen ersetzen und die Zuständigkeit für ein einheitliches Verfahren schaffen.