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[Aussprache] Parteien & Vereinsgesetz
#19
Zitat:Parteiengesetz

Präambel

Dieses Gesetz regelt die Schaffung, Ordnung und Auflösung von Parteien.


§1 Definition
(1)Parteien sind politische Vereinigungen von Bürgern für ein gemeinsames Interesse mit dem Ziel, sich aktiv in die Politik einzubringen und das Allgemeinwohl zu fördern.
(a)Parteien tragen zur Willensbildung der Bevölkerung bei und dienen als Mittler zwischen Bürgern und Staat.
(b)Sie nehmen direkten Einfluss auf die Politik Andros und der Regierung.
©Sie bekennen sich zur Republik und erhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
(2)Parteien bestehen aus mindestens einer Person.
(3)Parteien verfügen über ein Parteiprogramm und eine Parteisatzung, die die Inhalte und Ziele der Partei wiedergibt.
(4)Parteien müssen sich in ihrer Satzung zur Verfassung und dem Staat Andro bekennen.
(5)Parteien sind keine Vereine.
(6)Nur Parteien dürfen Parteienlisten zur Wahl aufstellen.

§2 Gründung einer Partei
(1)Eine Partei wird beim Innenministerium beantragt.
(2)Dabei müssen §1. (1)-(4) erfüllt werden.
(3)Dem Innenministerium ist folgendes mitzuteilen:
-Satzung
-Programm
-Gründungsmitglieder
-Sitz der Parteizentrale
-3 Gründungsmitglieder
(4)Die Gründung kann verweigert werden, wenn die Kriterien nicht eingehalten werden.

§3 Verbot oder Auflösung einer Partei
(1)Eine Partei wird automatisch aufgelöst wenn sie:
-an zwei Dumawahlen in direkter Folge nicht teilgenommen hat
-sie keine aktiven Mitglieder mehr hat
(2)Eine Partei kann verboten werden, wenn ein Verstoß gegen die Gesetze oder Verfassung mit Worten, Taten oder Schrift durch ein Gericht nachgewiesen werden kann. Nur ein Gericht kann Parteien verbieten.
(3) Für (2) müssen folgende Dinge gegeben sein:
-Verfassungsfeindlichkeit
-Kriegstreiberei
-Volksverhetzung
(4)Die Partei wird nach einem gerichtlichen Urteil vom Innenministerium aufgelöst.

§4 Meldepflicht
(1)Parteien müssen Änderungen ihres Programmes, der Satzung, des Parteisitzes/ Vereinshauses oder die Auflösung dem Innenministerium melden.
(2)Das Innenministerium muss Parteien über ein mögliches Defizit oder eine Auflösung mindestens 14 Tage vor Auflösung informieren. Wenn die Partei nicht reagiert, und sein Defizit bzw. seine Aktivität verbessert, wird sie ohne Widerspruchsrecht aufgelöst.

§5 In-Kraft-Treten
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das Alte.

Sind sie für die Änderung des Gesetzes

Da
Njet
Enthaltung

Dauer: 5 Tage oder erreichen der Mehrheit
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 01:04
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 12:12
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 13:06
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 15:53
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 16.01.2010, 18:52
[Abstimmung] Parteiengesetz - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 21.01.2010, 00:24

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