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[Aussprache] Parteien & Vereinsgesetz
#9
Na, der Unterschied ist, daß eine Partei nur zu Beginn über mindestens X Unterstützer verfügen muß.
Ich würde es aber nun so präsizieren, daß eine Partei 3 Gründungsmitglieder braucht. Dadurch liegen die Kriterien etwas höher, aber eine Partei wird nicht sofort aufgelöst, nur weil sie mal unter die 3 Mitgliederschranke fällt. (es sei denn, es ist gar kein Mitglied mehr darin, dann wird sie aufgelöst.)

Ja, dann sagen wir doch statt Inaktivität, was überhaupt nicht ausreichend bestimmt ist einfach, wenn eine Partei zweimal in Folge nicht an den Duma-Wahlen teilgenommen hat.

Ok, dann würd ich es so definieren:

-Verfassungsfeindlichkeit (das ist aussagekräftiger als Schädigung oder Staatsfeindlichkeit)
-Kriegstreiberei
-Volksverhetzung
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 01:04
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 12:12
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 13:06
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 15:53
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 16.01.2010, 18:52

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